Provisionsabgabeverbot: Provision für Kunden

Dealversicherung®zahlt bei Abschluss Provision

Provisionsabgabeverbot: Provision für Kunden

(NL/8974870434) Die meisten Bürger schließen im Laufe Ihres Lebens eine private Altersvorsorge oder eine private Gesundheitsvorsorge ab. Die Höhe der Provision wurde dem Kunden bisher nicht mitgeteilt. Das ändert sich nun. Das Verwaltungsgericht Frankfurt a. Main ist die höchste richterliche Instanz für die Aufsichtsbehörde BaFin. Diese hatte am 24.10.2011 einen Prozess gegen einen Versicherungsvermittler verloren, der gegen einen Bußgeldbescheid geklagt hatte. Diese Strafe sollte der Vermittler laut BaFin zahlen, weil er Provision an seine Kunden ausgezahlt hat. Das Verwaltungsgericht gab dem Versicherungsvermittler Recht. Die BaFin schickt nun keine weiteren Bescheide an Versicherungsvermittler, die Provision ausschütten, so war es zu sehen in dem Bericht Feilschen um Provision, der am 20. August diesen Jahres zur besten Sendezeit in dem Magazin Markt im NDR gesendet wurde.
Dealversicherung® hat daraus ein Geschäftsmodell geformt, bei dem der Kunde einen Großteil der Provision ausgeschüttet bekommt, wenn er einen Vertrag abschließt. Bis zu 2.000 Euro in den aktuellen Deals auf www.dealversicherung.de

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