Thema: Provision

Provision bei Versicherungen sind ein Geheimnis Dealversicherung klärt auf

Thema: Provision

(NL/5177467043) Seit 77 Jahren ist die Provision im Bereich Lebensversicherung und Krankenversicherung ein Thema über das Verschwiegenheit in der Branche herrscht. Das liegt vor allen daran, das die Höhe der Provision und deren Kenntnis darüber für viele Kunden wohl abschreckend wäre.
Die Gesetzeslage hat sich am 24. Oktober 2011 verändert. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat einer Klage stattgegeben, dessen Kläger zu einer Geldstrafe als Ordnungswidrigkeit verurteilt wurde.
Dealversicherung hat sich diese Veränderung zunutze gemacht und beteiligt seine Kunden bei rechtmäßigen Vertragsabschluss zum Großteil an seiner Provision. Es werden auf der Internetseite www.dealversicherung.net ausschließlich Produkte angeboten, die zuvor von unabhängigen, renommierten Institutionen wie Finanztest geprüft wurden und ausgezeichnet wurden. Die Kunden haben damit die Sicherheit einen Vertrag zu erhalten, der eine sehr hohe Qualität bietet. Zusätzlich beträgt die Provision bei Vertragsabschluss im Bereich der Altersvorsorge und privaten Gesundheitsvorsorge bis zu 2.000 Euro.

www.dealvesicherung.net

Am 14.08.1923 hat das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung per Anordnung ein Provisionsabgabeverbot für Versicherungsvermittler, die eine Lebensversicherung vermitteln, erlassen. Diese Anordnung wurde am 05.06.1934 auf den Bereich der Krankenversicherung ausgeweitet.
Erst 77 Jahre später wurde diese gesetzliche Anordnung durch das Verwaltungsgericht Frankfurt a. Main gekippt. Ein Versicherungsvermittler, der in das Vermittlerregister eingetragen ist, darf seine Provision nun auch seinen Kunden geben. Dealversicherung hat daraus ein Geschäftsmodell geformt.

Kontakt:
Dealversicherung
Stefan Schabirosky
Ulzburger Str. 171
22850 Norderstedt
040 5132 4224
s.schabirosky@dealversicherung.de www.dealversicherung.de