Verträge mit Angehörigen – regionale-auskunft-com

Angehörigenverträge sind für jeden Selbstständigen attraktiv, da hierdurch die Steuerlast gesenkt werden kann. Regionale-Auskunft.com zeigt Ihnen worauf zu achten ist.

Angehörigenverträge sind für jeden Selbstständigen attraktiv, da hierdurch die Steuerlast gesenkt werden kann. Die Kosten für Lohn und Sozialabgaben können als volle Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Das Geld bleibt somit in der Familie und der Angehörige kann sämtliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
Die Regionale-Auskunft.com weist jedoch die Selbstständigen darauf hin, dass gerade bei Verträgen mit Angehörigen das Finanzamt und die Krankenkassen genau hinschauen. Daher sollten die Selbstständigen mit den Angehörigen denselben Vertrag schließen, den sie mit einer fremden Person schließen würden. Hierbei sollte besonders auf die Punkte, Bezeichnung der Vertragspartner, Tätigkeitsbeschreibung, Probezeit, Höhe und Fälligkeitstermin, Beginn und Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie die Regelung der Arbeitszeiten beachtet werden.
Die Regionale-Auskunft.com rät weiter den Selbstständigen dazu, dass sie Angehörigen dazu veranlassen einen Stundenzettel zu führen. So lassen sich problemlos die einzelnen Arbeitsstunden entnehmen. Einem Betriebsprüfer oder dem Finanzamt wird somit auch die Möglichkeit genommen, den Betriebsausgabenabzug zu streichen. Diese unterstellen gerne ein normales Arbeitsverhältnis.
Die Selbstständigen sollten bei einem Vertrag mit einem Angehörigen zuletzt noch beachten, dass diesem keine Sonderwünsche oder Extraansprüche gewährt werden.

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