Wer zahlt bei der Warenrücksendung – Sabryem St Company SRL

Die Firma Sabryem St Company Srl weist die Unternehmen darauf hin, dass in einem Urteil entschieden worden ist, dass Endkunden von dem Verkäufer auch nicht über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in die Pflicht genommen werden können.

Wird ein Fernabsatzvertrag geschlossen, müssen die Unternehmen beim Widerruf die Hin- und Rücksendekosten tragen. Bestellt der Kunden online oder per Versandhandel beim Unternehmen, ist ein Fernabsatzvertrag geschlossen worden.
Die Firma Sabryem St Company SRL zeigt auf, dass es hierbei zwei Varianten gibt. Bei der einen Variante, wird die Gesamtrechnung inklusive der anteiligen Versandkosten fällig, sofern der Kunde die Ware zurückschickt. Hierbei ist zu beachten, dass die Rücksendung fristgerecht und ordnungsgemäß erfolgt ist. Sollte der Kunde die Ware behalten, muss dieser auch die Rechnung bezahlen. Die berechneten Versandkosten müssen ebenfalls vom Kunden bezahlt werden. Dies war die zweite Variante.
Die Firma Sabryem St Company Srl weist die Unternehmen darauf hin, dass in einem Urteil entschieden worden ist, dass Endkunden von dem Verkäufer auch nicht über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in die Pflicht genommen werden können. Auch nicht dann, wenn vereinbart wurde, dass bei Hinsendung dies Versandkosten in Höhe von 4,95 EUR in Rechnung gestellt werden. Hier spielt es auch keine Rolle, ob der Kunden von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht oder nicht. Sollte der Kunden jedoch nur einen Teil der Ware behalten und den Rest zurückschicken, hat er auch die Hinsendekosten zu tragen. Dies muss allerdings entsprechend im Bestellformular aufgeführt werden.
Auch teilt die Firma Sabryem St Company SRL dem Kunden mit, dass die Rücksendekosten dem Kunden vertraglich auferlegt werden dürfen. Dies darf zum Beispiel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt kann vereinbart werden, dass sollte die zurückzusendende Ware nicht den Preis von 40,00 EUR übersteigt. Hier ist nicht der Warenwert entscheidend, sondern der Gesamtbestellwert. Dies wenn der Kunde mehrere Produkte bestellt hat. Weiter kann vereinbart werden, dass die gelieferte Ware den Wert von 40,00 EUR übersteigt und der Kunde zum Zeitpunkt des Widerrufs noch keine Anzahlung und auch noch nicht den kompletten Kaufpreis gezahlt hat. Unternehmen sollten daher bedenken, dass es auf die getroffene Vereinbarung ankommt. Der Kunde ist nämlich nicht verpflichtet, die Rücksendekosten zu tragen, sollte diese fehlen.

Sabryem“St Company SRL ersetzt für Unternehmen teure Werbeeinträge und das Unterhalten einer Homepage. So können Unternehmen viel Geld und Zeit einsparen, welche sinnvoller in neue Projekte investiert werden kann.

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Frau Stefan
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