Widerspruch gegen Steuerbescheid einlegen – DeMa Debitoren Management

Die DeMa Debitoren Management GmbH & Co.KG weist die Selbstständigen darauf hin, dass die Frist für den Widerspruch 4 Wochen beträgt.

Selbstständige haben die Möglichkeit gegen einen Steuerbescheid, welcher ihnen vom Finanzamt zugegangen ist, Widerspruch einzulegen.
DeMa Debitoren Management GmbH & Co.KG weist die Selbstständigen darauf hin, dass die Frist für den Widerspruch 4 Wochen beträgt. Sollte die Frist allerdings auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag fallen, verlängert sich diese um den nächsten Werktag. Die Widerspruchsfrist fängt erst dann an zu laufen, wenn durch das zuständige Finanzamt eine ordnungsgemäße Belehrung abgegeben worden ist. Daher ist es erforderlich, dass die Möglichkeit dargelegt Widerspruch einzulegen, aber gleichzeitig ist auch die Einhaltung der Frist zu erwähnen. Weiter muss dem Selbstständigen der Name der Finanzbehörde mitgeteilt werden, an wen nun genau der Widerspruch erfolgen muss. Ist ein Widerruf per E-Mail möglich, muss dies ebenfalls erwähnt werden. Wenn Selbstständige nun einen Widerspruch gegen den entscheidenden Steuerbescheid einlegen wollen, rät die DeMa Debitoren Management GmbH & Co.KG dazu, einige Formalitäten einzuhalten. Der Widerspruch kann als ungültig gewertet werden, erhält er nicht die entsprechenden Formalitäten. Es muss daher von dem Selbstständigen angegeben werden, welcher Steuerbescheid angefochten wird und welche Änderungen nun gefordert werden. Weiter ist es wichtig unbedingt, eine Begründung anzugeben.

Alles in allem bietet Dema Debitoren Management ihren Kunden durch das Factoring die einzigartige Möglichkeit die Forderungsabwicklung und den damit verbunden Zeit- und Arbeitsaufwand simpel out zu sourcen. Kombiniert mit der oben erwähnten Professionalisierung ihrer Mitarbeiter gelingt es Dema Debitoren Management ihre Kunden auf eine einfache aber effiziente Art und Weise zu schneller und sicherer Liquidität zu führen.

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