Auf Geschäftsreise mit dem Lebenspartner – Lexfati SRL

Die Firma Lexfati SRL berichtet über die Situation, wenn Selbstständige den Lebenspartner mit auf Reise nehmen.

Die Firma Lexfati SRL berichtet über die Situation, wenn Selbstständige den Lebenspartner mit auf Reise nehmen. Viele Unternehmer sind sich nicht sicher, ob ihnen hierbei Ärger mit dem Finanzamt droht bezüglich des Betriebsausgabenabzuges. Jedoch führt es zu keinen Problemen, wenn der Lebenspartner auf einer Geschäftsreise mitgenommen wird. So ist es für die Unternehmer kein Problem die Arbeit mit dem Angenehmen zu verbinden. Die Firma Lexfati SRL weist die Unternehmer jedoch darauf hin, dass Sie darauf achten müssen, dass Sie an die Mitveranlassung denken müssen. Die Unternehmer sollten daher genau dokumentieren, wie hoch der betriebliche und wie hoch der private Anteil der Reise war. Um dies zu ermitteln, sollten Unternehmen alle Belege für die Geschäftsreise aufheben. Darunter fallen, Messetickets, Terminbestätigungen für Messebesuche oder durch Eintragungen im Terminkalender von Gesprächsterminen. Diese Unterlagen sollten die Unternehmen dann nach Privat und geschäftlich sortieren. So hat alles seine Ordnung und der Geschäftsreise mit dem Lebenspartner steht nicht mehr im Wege.

600 Millionen Menschen nutzen regelmäßig das Internet, um sich Informationen zu beschaffen. Ein Unternehmen, das auf einen Internetauftritt verzichtet, scheint in Angesicht dieser Tatsache gerade zu fahrlässig zu handeln. Doch muss ein Internetauftritt einigen Anforderungen gerecht werden: ein angemessenes Design, Vermittlung aller wichtigen Daten, Kontaktmöglichkeiten. Schließlich sollte der Internetauftritt eine Initiative sein, die der Werbung für das Unternehmen dient.

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