E-Mail Adresse auf der Internetseite angeben – online-auskunft24.com

Online-Auskunft24.com weist darauf hin, dass die Unternehmen unbedingt darauf achten müssen, dass die E-Mail Adresse im Impressum enthalten ist.

Eine Firmenhomepage gehört für jedes Unternehmen mittlerweile zum Standard. Dies insbesondere weil das Internet aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken ist.
Online-Auskunft24.com weist allerdings darauf hin, dass die Unternehmen unbedingt darauf achten müssen, dass die E-Mail Adresse im Impressum enthalten ist. Fehlt die Angabe der E-Mail Adresse ist das Impressum nicht korrekt. Mit dem korrekten Impressum lassen sich Abmahnungen durch Mitbewerber vermeiden. Dass im Impressum zwingend eine E-Mail Adresse vorhanden sein muss, wurde bereits gerichtlich entschieden. Fehlt die E-Mail Adresse verstoßen die Unternehmen gegen das Wettbewerbsrecht.
Viele Unternehmen haben jedoch bei Angabe der E-Mail Adresse bedenken, dass Sie mit Spam-E-Mails bombardiert werden. Hier empfiehlt Online-Auskunft24.com in der E-Mail Adresse statt das „@“ Zeichen, „(at)“ zu verwenden. So können die Kunden das Unternehmen per E-Mail kontaktieren und automatische E-Mail-Grabber haben keine Chance.

General Standard S.R.L. betreibt das innovative Online-Branchenbuch www.online-auskunft24.com. Hier können sich Unternehmen ihren Kunden auf eine attraktive Art vorstellen und somit werben. Kunden hingegen können sich hier ausführlich über die Unternehmen und deren Dienstleistungen informieren.

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